Ihre elektronische Patientenakte
Sie haben eine elektronische Patientenakte. Damit sind wir gesetzlich verpflichtet, Daten Ihrer aktuellen Behandlung in ihre elektronische Patientenakte (ePA) einzustellen. Das sind Befundberichte zu aktuellen Untersuchungen und Therapien, die wir bei Ihnen durchführen, ebenso Laborbefunde oder Arztbriefe, die wir an Ihre mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzte schicken.
Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie das Recht auf Widerspruch haben. Das betrifft vor allem sensible Informationen wie, Daten zu psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüche.
Sollten Sie eine Übertragung dieser Daten in Ihre elektronische Patientenakte nicht wünschen sprechen Sie uns bitte an.
Ihr Praxisteam.