Seit dem 1. Oktober 2025 besteht nach Einführung der ePA die gesetzliche Verpflichtung für Ärzte, aktuelle relevante Befunde in die elektronische Akte der gesetzlich Versicherten einzustellen, sofern die Patienten dem nicht widersprochen haben.
Die ePA wird durch die Versicherten selbst geführt. Für die Krankenkassen besteht die Verpflichtung zur umfassenden und verständlichen Information ihrer Versicherten hinsichtlich der Handhabung der ePA.
Hochsensible Daten zu Erkrankungen oder zu genetischen Untersuchungen dürfen nur in Absprache und mit Einwilligung der Patienten hochgeladen werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KBV, KV Berlin) und das Bundesgesundheitsministerium stellen Informationen für Patienten zu diesem Thema bereit.
Ihr Praxisteam.